Handel mit Emissionsrechten
Emissionsrechte
geben einem Land oder einem Unternehmen das Recht, eine bestimmte Menge
Treibhausgase auszustoßen.
Das Grundprinzip
ist die Emissionsreduktionen dort durchführt, wo die Kosten am günstigsten sind
und dadurch die Gesamtkosten für die Reduktion der Emissionen insgesamt sinken.
Die Grundidee für den Emissionsrechtehandel kam 1966 von Thomas Crocker.
Dafür muss
zuerst eine Obergrenze für bestimmte Emissionen, innerhalb eines Gebiets und
eines Zeitraums festgelegt werden. Dann werden, entsprechend dieser Obergrenze
Zertifikate ausgegeben, die zur Emission einer bestimmten Menge berechtigen. Diese
Obergrenze kann in den folgenden Jahren gesenkt werden. Da diese Zertifikate
frei handelbar sind, wird der Preis für diese Zertifikate durch die Nachfrage
bestimmt. Emissionen, die ohne Emissionsrecht erfolgen, werden mit einer Strafe
belegt.
Die Ausgabe
der Zertifikate kann grundsätzlich in zwei Formen unterschieden werden:
·
Zuteilung
durch die Politik:
Diese Ausgabeform ist nur
sinnvoll, wenn es objektive Kriterien für die Zuteilung gibt, da sonst die
Gefahr besteht, dass politisch einflussreiche Interessengruppen begünstigt
werden. Gibt es keine
objektiven Kriterien für eine Zuteilung durch die Politik, ist es sinnvoll, die
Zertifikate zu versteigern.
·
Versteigerung
Es gibt zwei
Handelssysteme für Treibhausgase:
·
Den
im Kyoto-Protokoll vereinbarten bilateralen Handel
·
EU-Emissionshandel
für Unternehmen
Ausgangspunkt
ist die Erkenntnis, dass viele Schadstoffe nicht nur lokal wirken, sondern auch
großräumig. Die vom Menschen verursachten Emissionen von Treibhausgasen, die zu
einer weiteren Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen, sollen weltweit reduziert
werden, damit die fortschreitende Klimaveränderung abgebremst werden soll.
Die Bemessung
des Treibhausgases mit der mengenmäßig größten Emission geschieht mit Hilfe des
so genannten GWP-Wertes (GWP = Global Warming Potential). Dieser Wert gibt an,
wie groß der jeweilige Beitrag eines Gases zum Treibhauseffekt im Verhältnis zu
dem von CO2 ist.
In der EU
wurde 2008 ein Klima- und Energiepaket beschlossen. Die Ziele bis 2012 waren:
·
den
Ausstoß von Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 um 20 % reduzieren
·
Anteil
der erneuerbaren Energiequellen und die Energieeffizienz um 20 % steigern
Beim EU-Emissionshandel
ab 2013 kommt es zu umfassenden Änderungen:
·
Achtjährige
Handelsperiode
·
Aufnahme
zusätzliche Gase
·
Festlegung einer EU-weiten Obergrenze an Zertifikaten
durch die Kommission
·
Harmonisierung
der Zuteilungsregeln
Österreich
hätte von 2008 bis 2012 den Ausstoß um 13% reduzieren sollen. Da dies nicht
möglich war, hat sich Österreich Zertifikate gekauft, um keine Strafe zahlen zu
müssen. Für die Zertifikate wurden zirka 1,1 Mrd. Euro gezahlt.
Super gemacht!
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